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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Marktplatz 1
94535 Eging a.See
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