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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
13:15 Uhr - 16:00 Uhrund
13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 28
94551 Lalling
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