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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Wasserburg a.Inn

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

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