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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

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Ergänzung: Stadt Rosenheim

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Ergänzung: Stadt Rosenheim

Für die Nutzung der Sportstätten können Kosten fällig werden, diese können Sie der Drittnutzungsrichtlinie entnehmen, die Sie weiter unter in der Rubrik "Rechtsgrundlagen" finden.

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Ergänzung: Stadt Rosenheim

Die Anmeldung für Turnhallen muss spätestens eine Woche, die Anmeldung für das Lehrschwimmbecken muss mindestens zwei Wochen vor Ferienbeginn abgegeben werden.

Ergänzung: Stadt Rosenheim

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales