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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92318 Neumarkt i.d.OPf.