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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Gemeinde Ainring

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch am Nachmittag) stehen Ihnen die Mitarbeiter nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Hausanschrift

Salzburger Str. 48
83404 Ainring

Postanschrift

Salzburger Str. 48
83404 Ainring