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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Hausanschrift

Schulstr. 12
86637 Wertingen

Postanschrift

Postfach 1224
86635 Wertingen