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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth