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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Schwarzenbach a.Wald - Gewerbe-, Standesamt, Friedhofs-, Ordnungswesen, Straßenverkehrs-, Gaststättenrecht

Stadt Schwarzenbach a.Wald

Hausanschrift

Frankenwaldstr. 16
95131 Schwarzenbach a.Wald

Postanschrift

Frankenwaldstr. 16

95131 Schwarzenbach a.Wald

Telefon

+49 9289 50-0

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie