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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.