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Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
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Leistungsdetails

Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?

Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration