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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Stadt Langenzenn

Öffnungszeiten

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Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

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Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

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Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn