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Handwerk - Vorübergehende Erbringung einer Dienstleistung online anzeigen

Dienstleistungserbringer können die beabsichtigte vorübergehende Erbringung einer Dienstleistung vor dem erstmaligen Tätigwerden anzeigen ("Dienstleistungsanzeige") online anzeigen.

Folgende 2 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: