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Immissionsschutz - Anzeige der beabsichtigten Einstellung des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Sie können die beabsichtigte Einstellung des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land