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Helm-/Gurtpflicht (Befreiung); Beantragung

Gesundheitlich / körperlich Beeinträchtigte können sich hier von der Gurt- und Helmpflicht gemäß §21a befreien lassen. Bitte beachten Sie jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass Sie zuerst andere Maßnahmen prüfen sollten, um diese körperlichen / gesundheitlichen Handicaps auszugleichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg