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Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Zulassung zu anerkannten Fachkunde-Lehrgängen für den Umgang mit Treibladungspulver nach Sprengstoffrecht ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg