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Grundwasser-Wärmepumpenanlage

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 BayWG Bayerisches Wassergesetze (BayWG) für die Benutzung von Grundwasser, für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen