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Antrag auf eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen

Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen beantragen. Der Fischereierlaubnisschein erlaubt nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein (ausgestellt von der zuständigen Gemeindeverwaltung) die Ausübung der Angelfischerei. Er ist nicht übertragbar. Beide Ermächtigungen sind bei der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg