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Waffengewerbe (Herstellungs-, Handels- und Stellvertretungserlaubnis); Beantragung

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten oder kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Waffengesetz. Sie können nach § 21 a Waffengesetz auch eine Stellvertretung benennen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg