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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 2 WaffG)

Sie können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 2 WaffG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)