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Marktfestsetzung für einen Jahrmarkt beantragen (gemäß § 69 Gewerbeordnung)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Marktfestsetzung für einen Jahrmarkt (gemäß § 69 Gewerbeordnung) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen