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Glücksspiel; Bestätigung über die Eignung eines Betriebs für die Aufstellung von Geldspielgeräten (§ 33c Abs. 3 GewO)

Hier können Sie die Bestätigung über die Eignung eines Betriebs für die Aufstellung von Geldspielgeräten nach § 33c Absatz 3 Gewerbeordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt