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Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern (Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.)

Sie können einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.