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31 B + JGS Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40AwSV und § 78c WHG für JGS-Anlagen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen