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Parkausweis / Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau