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Anzeige für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen (gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) (form00615)

Hier können Sie gemeinnützige und/oder gewerbliche Sammlungen von verwertbarem Abfällen aus privaten Haushalten vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg