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Marktfestsetzung; Beantragung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung online beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg