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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Gemeinde Vaterstetten)

Hier können Sie eine Verlängerung eines abgelaufenen Genehmigungsbescheides nach der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vaterstetten