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Anzeige nach § 37b Abs. 2 WaffG Unbrauchbarmachung von Waffen

Sie können die Unbrauchbarmachung von Waffen nach § 37b Abs. 2 WaffG online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)