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Wohnungswesen: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnnung - WoFlV)

Sie können den Antrag Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnnung - WoFlV) Online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau