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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg