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Schusswaffen (Erwerb, Überlassung); Anzeige

Personen, die eine Waffenbesitzkarte haben und eine Schusswaffe erwerben oder überlassen, sind verpflichtet, dies der Waffenbehörde innerhalb 14 Tagen anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Ergänzung vorzulegen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg