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Änderungsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Mit dieser Änderungsanzeige können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Tierhaltung abmelden und Angaben zur zukünftigen Verwendung der Stallanlagen machen.
Sie können diese Meldung für folgende Haltungsformen abgeben:

  • Schweinehaltung
  • Rinderhaltung
  • Geflügelhaltung
  • Einhuferhaltung
  • Schafhaltung
  • Ziegenhaltung

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck