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Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich. Sie können diese Leistung teilweise auch online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München