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Aufgrabungsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt. Hierzu ist ein Antrag beim Dezernat 3/Straßen- und Brückenbau zu stellen.


Hinweise zu Art. 18 BayStrWG

Bei Aufgrabungsarbeiten ist vor Beginn der Maßnahme durch den Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen, ob bei Aufgrabungen Strom-, DSL-, Telefon- oder andere unterirdische Leitungen betroffen sein könnten.

Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm