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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz

Sie haben hier die Möglichkeit einen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz online zu stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Kempten (Allgäu)