Logo Bayernportal

Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall

Über den Online-Antrag Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall können Sie Ihre Steueranmeldung für die Alkoholsteuer beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat