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Straßenverkehr – Entsendemeldung

Kraftverkehrsunternehmer können über das Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen Entsendemeldungen für den/die Mitgliedstaat(en), in den/die Ihre Fahrer entsandt werden und Dokumente an die Behörden der Mitgliedstaaten, in die ihre Fahrer entsandt wurden, wenn diese Behörden dies anfordern, übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales