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Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprenG

Sie können eine Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährliche Stoffen (§ 27 Srrenggesetz) online beantragen oder verlängern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach