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Erstmeldung nach § 47 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (form00579)

Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen oder gefährden könnten sind meldepflichtig. Unter anderem betrifft dies: Erhebliche personelle Ausfälle beim pädagogischen Personal, aber auch gravierende oder sich wiederholende Beschwerden über die Einrichtung oder bauliche Mängel. Diese Meldung ist unmittelbar telefonisch bei der Aufsichtsbehörde vorzunehmen, bei nicht erreichen per Email oder über dieses Online-Formular.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg