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Anzeige einer Tierhaltung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind. Sie können uns Ihren Anmeldung, Änderungsmitteilung und Abmeldung online übermitteln, d.h. Rinderhaltung, Schweinehaltung, Schafhaltung, Ziegenhaltung, Equidenhaltung, Geflügelhaltung, Bienenhaltung oder andere.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof