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Bestandsanzeige nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Sie können den Bestand der nachfolgenden Tierhaltungen anzeigen:

  • Geflügelhaltung
  • Equidenhaltung
  • Schaf-und Ziegenhaltung
  • Einhuferhaltung
  • Schweinehaltung
  • Rinderhaltung

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck