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Gaststättenerlaubnis, Antrag auf Erteilung (§2 GastG)

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt. Hier können sie die Erlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt