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Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale