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Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Bestimmte hochbelastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte in Deutschland sind an allen Samstagen im Juli und August wegen des starken Reiseverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) tagsüber gesperrt. Sie können die Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) online beantragen.

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Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth