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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Hier können Sie eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung online befüllen und anschließend zur Anmeldung der Eheschließung dem Standesamt vorlegen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach