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Gewerbe (Wiedergestattung); Beantragung

Wurde Ihnen das selbstständige Ausüben eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt, können Sie nach gegebener Zeit die Wiedergestattung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg