Logo Bayernportal
- kein Ort -

Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen

Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden. Die Leistung können sie auch online durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München