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Benachrichtigung nach § 10 Abs. 3 ÜAnlG (ZÜS-Prüfbescheinigung)

Sie können eine Prüfbescheinigung für eine überwachungsbedürftige Anlage nach § 10 Abs. 3 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ZÜS-Prüfbescheinigung) online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern