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Anzeige einer öffentlichen Versammlung

Mithilfe dieses Online-Verfahrens können Sie eine Anzeige einer öffentlichen Versammlung stellen. Diese ist notwendig, wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach